Alle Jahre wieder – Die KFZ-Hauptuntersuchung

Schneller als man denkt, sind wieder zwei Jahre um und eine erneute Hauptuntersuchung ist fällig. Was für die einen als Schikane wahrgenommen wird, als ein Mittel um alte Autos auszumustern und neue Fahrzeuge zu vermarkten, hat aber tatsächlich einen wichtigen Hintergrund, denn es geht um unser aller Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr. Hierzu zählt zweifelsohne die technische Basis eines jeden Fahrzeuges, das am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Warum die Hauptuntersuchung sinnvoll ist

Die Hauptuntersuchung ist aus vielerlei Gründen ein sinnvolles Prozedere. Ein Fahrzeug muss das erste mal drei Jahre nach Auslieferung zur HU und fortan alle zwei Jahre. Dies ist ein notwendiges Übel, um die technische Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten. Bei der Hauptuntersuchung fürs Auto in Berlin wird kein Wert gelegt auf optische Mängel, wie Kratzer oder Dellen im Fahrzeugblech, sondern vornehmlich folgende Bereiche untersucht:

  • Funktionalität des Fahrwerks und Zustand der Bereifung
  • Zustand der Karosserie, insbesondere Rostschäden an tragenden Teilen
  • Bremswirkung an Vorder- und Hinterachse sowie auf der Handbremse und Zustand des Bremskreislaufs
  • Korrekte Einstellung sowie Funktionalität der Beleuchtung
  • Flüssigkeitsdichtigkeit um Umweltbelastungen gering zu halten
  • Funktionalität der Abgasanlage (im Rahmen der Abgasuntersuchung)
  • Risse oder Steinschläge in der Scheibe
  • Mitführung eines Warndreiecks sowie eines nicht abgelaufenen Verbandskastens

 

Ablauf einer Hauptuntersuchung

Wenn Sie erstmalig mit einem Fahrzeug zur HU müssen, fragen Sie sich sicherlich, wie diese abläuft. Die Hauptuntersuchung beginnt in der Regel am Computer mit der Erfassung Ihrer Fahrzeugdaten. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass Sie den Fahrzeugschein auch mitführen.

Danach wird der Wagen vom Prüfer übernommen und auf Herz und Nieren untersucht. Wenn Sie einen netten Prüfer erwischen, lässt er sie auch gerne bei der Untersuchung zuschauen und bindet Sie wahrscheinlich sogar in den Test der Beleuchtungsanlage ein, in dem Sie diese durchschalten.

Sollten bei der Untersuchung Mängel auffallen, dann wird der Prüfer diese auf dem Prüfbericht vermerken. Hierbei wird zwischen geringen und erheblichen Mängel unterschieden. Wenn Sie einen geringen Mangel am Fahrzeug haben, kann die Prüfplakette oft dennoch ausgestellt werden. Bei erheblichen Mängeln bekommen Sie vier Wochen Zeit um diese reparieren zu lassen und dann den Wagen erneut vorzuführen, wobei nur die Behebung der Mängel geprüft wird.

Sollten Sie die Plakette ohne Mängel ausgestellt bekommen, dürfen Sie sich freuen und im Anschluss mit einem Lächeln die rund 120 bis 130 € für Haupt- und Abgasuntersuchung zahlen. Die Bezahlung bleibt Ihnen auch bei der nicht ausgestellten Plakette nicht erspart und für das Wiedervorführen wird abermals eine kleine Gebühr erhoben.

 

Was passiert, wenn man die HU überzieht

Grundsätzlich darf die Hauptuntersuchung nicht von Ihnen überzogen werden. Sie sind als Halter dafür verantwortlich, die Frist zur Vorführung Ihres Fahrzeuges einzuhalten. Allerdings gibt es einen gewissen Kulanzrahmen. Der Gesetzgeber sieht im Bußgeldkatalog folgende Strafen vor, die aber nicht von den Prüfstellen sondern nur seitens der Polizei erhoben werden:

  • Bei mehr als zwei Monaten: 15,- €
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 25,- €
  • Mehr als acht Monate: 60,- € und zusätzlich ein Punkt in Flensburg

Sollten Sie aber mehr als zwei Monate überziehen, dann ist die Prüforganisation dazu verpflichtet eine erweiterte HU zu machen. Diese Ergänzungsuntersuchung wird mit 20 % Aufschlag auf die Prüfkosten berechnet.

Kritisch wird es im Schadensfall. Wenn Sie die HU massiv überziehen und dabei durch einen Mangel an Ihrem Fahrzeug verunfallen, der bei der HU beanstandet worden wäre, dann drohen oben genannte Strafen sowie eine Rückforderung der Schadenskosten von bis zu 5000,- € durch die Versicherung. Sie sollten sich also gut überlegen, ob es das Wert ist.

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